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Gasflaschenkennzeichnung
Die Farbkennzeichnung von Gasflaschen ist für Einsatzkräfte eine wertvolle Hilfe, da bereits aus größerer Entfernung festgestellt werden kann, welches Gas sich in einem Gebinde befindet und welche Gefährdung daher droht. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen mindestens fünf Zentimeter breiten Farbring an der Flaschenschulter.

Bisher war die Kennzeichnung österreichweit einheitlich geregelt. Im Zuge einer EU-weiten Vereinheitlichung kommt es nun zu einer Reihe von Änderungen. Die Übergangsfristen laufen zum größten Teil bis zum 30. Juni 2006. Mit Ende 2001 sind allerdings bereits Neuerungen für Acetylen, Lachgas (Distickstoffoxid), Sauerstoff und oxidierende Gase in Kraft getreten. Wird eine Flasche nach der neuen Regelung (ÖNORM EN 1089-3) gekennzeichnet, so ist sie auf dem Farbring allseitig mit dem Buchstaben „N“ (für „neu“) in einer Mindesthöhe von 10 cm zu versehen, um Verwechslungen zu vermeiden.

Brennbare Gase
(Rot, RAL 3000):
Giftige und/oder korrosive Gase
(Gelb, RAL 1018):
Oxidierende Gase
(Hellblau, RAL 5012):
Inerte Gase
(Leuchtendgrün, RAL 6018):
Acetylen
(Kastanienbraun, RAL 3009):
Lachgas
(Blau, RAL 5010):
Argon
(Dunkelgrün, 6001):
Helium
(Braun, RAL 8008):
       
       
 Sauerstoff
(Weiß, RAL 9010):
 Atemluft
(Weiß-Schwarz):
 Stickstoff
(Schwarz RAL 9005):