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 Gründungsversammlung am Dienstag, dem 1. Mai 1883

Da es ein Werktag war, wird angenommen, dass die Versammlung am Abend stattfand.



Unmittelbare Feuerwehrfunktion: heutiges Objekt   /
heutige(r) Besitzer(in):
Ort: Gasthaus Pögner (Markt 3 - "Neuhaus")


Vorsitz:


 
Bürgermeister Josef Pögner
(Markt 3 - "Neuhaus")
Er war auch Gastwirt, Krämer(Kaufmann) und Expedient(Postmeister) !
Gründer und Hauptmann Fa. Expert / Robert Pögner



Fa. Expert / Robert Pögner

 

weitere Versammlungsteilnehmer (Gründungsmitglieder):


Gerbermeister (auch Lederermeister) Franz Schenke (Rosenbühelrotte 6 - "Grassermühle")
Ersatzmann (später:
Hauptmannstellvertreter
genannt)


Bauhof Frankenfels,
VAZ Grassermühle
Oberlehrer Franz Voak
(Markt 4 - "Alte Schule")
Schriftführer
 


Abbruch! (ehemaliges "Gemeinde/Planer-Haus")
Hutmacher Rudolf Voak
(Markt 2 - "Stampfgartl")
Hornist
 


"Hofegger-Haus"   /
  Andreas Riedl

Uhrmacher Friedrich Hampel
(Kirchberg/Pielach, Markt 40 - "Uhrmacherhaus Prescina")    Er hielt sich berufsbedingt sehr viel in Frankenfels auf !!!

Schutz-Mann



3204 Kirchberg/Pielach,
Stolzgasse 10 

Wirtschaftsbesitzer Franz Hölzl
(Rosenbühelrotte 8 - "Wasser",
vulgo "Wassermann")
Schutz-Mann

 


"Wassermann"   /
Herbert & Manuela Doppler
Gemeindearzt Dr. Anton Kratochwila
(Markt 7 - "Posthaus")
Schutz-Mann
 


Leopold &
Maria-Theresia Schifflhuber
Schneidermeister Karl Knecht
(Markenschlagrotte 15 - "Wieshäusl",
vulgo "Wiesschneider")
Schutz-Mann

 


"'Enne-Haus"   /
Josef Pfeffer
Wirtschaftsbesitzer Josef Bruckner
(Rosenbühelrotte 10 - "Mündelhof")
Schutz-Mann
 


"Mündlhof"   /
Anton & Monika Winter
Wegeinräumer (Straßenwärter) Franz Tuder
(Rosenbühelrotte 14 - "Neu-Kreuzhäusl")
Schutz-Mann
 

Abbruch! (ehemaliges
"Langthaler-Haus
in der Rosenbühelrotte")
Schuhmachermeister August Prezina
(Markt 7 - "Posthaus")
Requisitenmeister
 


Leopold &
Maria-Theresia Schifflhuber
Wirtschaftsbesitzer Simon Wurzenberger
(Hofstadtgegend 7 - "Angelbach")
Schutz-Mann
 


"Angelbach"   /
Astrid Plank-Pöcksteiner
Tischlermeister Anton Niederer
(Rosenbühelrotte 4 - "Angerhäusl")
Rottenführer
 


Stephan Winter &
Anita Fahrngruber
Bäckermeister Johann Schaider
(Markt 9 - "Bäckerhaus")
Steiger
 


Bäckerei & Cafe Leb   /
Alfred Leb GmbH
Schuhmacher Johann Prezina
(Markt 7 - "Posthaus")
Steiger
 


Leopold &
Maria-Theresia Schifflhuber
Schneidermeister Johann Tintner
(Lehengegend 31 - "Das Haus No. 31",
vulgo "Stranner-Gonaus")
Steiger

 


Elisabeth
Winter


Voraussetzungen für die Vereinsgründung waren:

Vereinsrecht nach dem Gesetz vom 15. November 1867:

Dieses wurde im "Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1867, LVIII. Stück, ausgegeben und versendet am 24. November 1867", kundgemacht: "134. Gesetz vom 15. November 1867 - gültig ab 8. Jänner 1868 - über das Vereinsrecht. Wirksam für Böhmen, Dalmatien, Galizien und Lodomerien mit Krakau, Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska, dann die Stadt Triest mit ihrem Gebiete." Das Gesetz beschränkt sich auf gemeinnützige Vereine!

Gesetzesauszug:

"Die beabsichtige Bildung eines Vereines muß schriftlich mit Vorlage der Statuten bei der politischen Landesstelle angezeigt werden.
Aus den Statuten, die in fünf Exemplaren vorzulegen sind, muß zu entnehmen sein:

a) der Zweck des Vereines, die Mittel hiezu und die Art ihrer Aufbringung;
b) die Art der Bildung und Erneuerung des Vereines;
c) der Sitz des Vereines;
d) die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder;
e) die Organe der Vereinsleitung;
f)  die Erfordernisse giltiger Beschlußfassungen, Ausfertigung und Bekanntmachungen;
g) die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnisse;
h) die Vertretung des Vereins nach Außen;
i)  die Bestimmungen über dessen Auflösung.

Der Gründungsvorgang:

+) Aufruf des Bürgermeisters
+) Wahl der Organe (obwohl der Verein rechtlich noch nicht besteht)
+) Erstellung der Statuten (in fünffacher Ausführung)
+) Bestätigung der selben durch die Gemeinde
+) Einreichung über die Bezirkshauptmannschaft bei der k.k. Statthalterei (heute: Landesregierung)
+) Behördliche Prüfung durch die k.k. Statthalterei

Möglicher Nichtuntersagungsbescheid der k.k. Statthalterei über Bezirkshauptmannschaft zur Gemeinde."

Weitere damalige Gesetzesbestimmung:
Wenn innerhalb von vier Wochen von Seiten des k.k. Statthalters keine Untersagung des Vereines erfolgte, so durfte dieser unter strengster Einhaltung des Vereinsgesetzes mit der Tätigkeit beginnen.


Hauptmann Pögner wartete die angekündigten Richtlinien über die Erstellung der Vereinsstatuten ab, da es bereits Ablehnungen gab. Als nun der Ausschuß des NÖ Landesfeuerwehrverbandes im Sommer des Jahres 1883 ein "Handbuch für die freiwilligen Feuerwehren von Nieder-Oesterreich" herausgab, fand sich darin auch ein "Grundgesetz der freiwilligen Feuerwehr". Der darin enthaltene Statutentext war mit Juristen der k. k. n.-oe. Statthalterei abgesprochen und wurde von diesen ohne weiteres angenommen.
Pögner legte die selbst erstellten Statuten somit im Oktober 1883 vor. Daher gab es für die Gründungsversammlung des Pielachtaler Feuerwehrverbandes am 7. Juni 1883 in Rabenstein keine Einladung für unsere Wehr. Sie wurde dabei auch nicht erwähnt!
Im Archiv der ehem. k.k. Bezirkshauptmannschaft St. Pölten scheinen im Geschäftsbuch folgende Eintragungen auf:
.) Eingang: Einreichungsprotokoll am 22. Oktober 1883 unter Geschäftszahl 14984/E
.) Ausgang: Antwortschreiben über den Erhalt des Einreichungsprotokolls am 9. Nov. 1883 unter Geschäftszahl 15827/A

Ab dem 22. Oktober lief die "Vier-Wochen-Frist". Das heißt, dass eigentlich die Feuerwehrgründung der FF Frankenfels erst am 19. November 1883 um 00:00 Uhr komplett abgeschlossen war und offiziell die Feuerwehrtätigkeit aufgenommen werden durfte !!!

Im September 2019 erfolgte mit Hilfe des Vereins "Feuerwehrhistoriker in Niederösterreich" eine Rekonstruktion der Feuerwehrstatuten aus dem Jahre 1883:



Da es sich um eine Rekonstruktion nach den damals geltenden Vorgaben zur Erstellung von Vereinsstatuten der n.-oe. Feuerwehren (reformiertes Grundgesetz für freiw. Feuerwehren in NÖ) handelt, kann leider keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit gegeben werden.
Die Rekonstruktion lag in folgenden Händen: 
.) für die Textzusammenstellung: SB-FG  EOV Erich Gonaus   und
.) für die Gestaltung der Statutenrolle: SB-EDV FT DI Peter Winter, BSc




Erstellt:
Ehrenoberverwalter Erich Gonaus, Sachbearbeiter für Feuerwehrgeschichte der FF Frankenfels